Hinweis auf Unterstiftung


Die "Stiftung-Hospizbegleitung im Rhein-Pfalz-Kreis" wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung zur unselbstständigen Stiftung "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz" von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhändisch verwaltet.


Zuwendungsbestätigung/Einordnung der Zuwendungen

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 200,00€ können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 200,00€, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu.


Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00€ werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet.

Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00€ erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.


Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung(en) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.


Ansprechpartner:in der Sparkasse

Wenn Sie sich als Stifter/in für die Stiftung engagieren möchten oder eine Stiftung in Ihrem Namen einrichten möchten, steht Ihnen stehen Ihnen die Generationenmanager der Sparkasse Vorderpfalz, Telefon 0621 / 5992-2333 für eine Stiftungsberatung gerne zur Verfügung.


Hinweis zur Datenverarbeitung

Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung bzw. dem Vorstand / der Geschäftsleitung des Gründerstifters übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.



Zustiftungen

erhöhen das Grundstockvermögen unserer Stiftung. Hier gibt es einen erweiterter steuerrechtlicher Sonderausgabenabzug. Dabei können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den neun darauf folgenden Jahren Zustiftungen bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro abgezogen werden. Alle zehn Jahre können somit bis zu 1 Million Euro in das Grundstockvermögen steuerwirksam gespendet werden.


Zuwendungsbestätigung

Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird übrigens der Kontoauszug vom Finanzamt zur steuerlichen Anrechnung anerkannt. Bei Spenden über 300 Euro verschickt die Sparkasse Vorderpfalz gerne eine Spendenbescheinigung. 


Zustiften stockt das Vermögen einer Stiftung auf, um ihre Leistungsfähigkeit langfristig zu stärken. Eine Spende unterstützt die konkrete Stiftungsarbeit und ist zeitnah von der Stiftung für ihre satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden.

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